Bei Neuausstellung Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters und der Mutter - bei unehelichem Kind nur den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- EUR 39,40 in bar
- Heiratsurkunde der Eltern
- Bewohner der Gemeinde Krispl, eine Meldebestätigung
Bei Änderung des Staatsbürgerschaftsnachweises (Namensänderung):
- Eine Änderung des Staatsbürgerschaftsnachweises bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist nicht möglich (Neuausstellung nötig)
- Eine Änderung bei alten Staatsbürgerschaftsnachweisen, in denen noch keine Evidenzgemeinde eingetragen ist, ist nicht möglich (Neuausstellung nötig)
- Bei Änderungen Bitte mitbringen:
- Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
- EUR 23,90 in bar